WER IST GRUNDSÄTZLICH NICHT FÜR EINEN AUGENLASEREINGRIFF GEEIGNET
Patienten, welche eine oder mehrere der aufgelisteten Vorerkrankunugen und/oder Zustände erfüllen sind leider nichtfür eine Augenlaserbehandlung geeignet.
Sollte während der Untersuchung für die Lasereignung, beim Retinascannen in der Retina ein Riss, Loch oder eine Pathologische Netzhautdegeneration ermittelt werden, muss vor der Laseroperation mithilfe einer Argonlaserbehandlung diese Flächen geschlossen werden. Nach dieser Behandlung wird die Laserbehandlung durchgeführt.